Verwendung des
Schwarzpulvers ist in den BAM-Verwendungsbetimmungen streng geregelt:
Auch wenn es der Mehrzahl im vollen Umfang so nicht bekannt ist
- so gelten Sie doch: Die Verwendungsbestimmungen fr
Schwarzpulversorten der BAM in Berlin (Bundesanstalt fr
Materialprfung).
In diesen Bestimmungen ist genau geregelt, wie und unter welchen
Bedingungen mit dem berechtigt erworbenen Schwarzpulver umgegangen
werden darf bzw. wie diese im Einzelnen verwendet werden drfen. Unter
Verwendung im sprengstoffrechtlichen Sinne verstaht man in diesem
Zusammenhang nicht nur das Verladen in Vorderladern oder Metallpatronen
sondern u.a. auch das Lagern, Aufbewahren und Vernichten etc.. .
Um eine bestimmte Schwarzpulversorte und Marke in Metallpatronen bzw.
generell in Munition verladen zu drfen, muss diese in Form der hierzu
vorgesehenen Erlaubnisnummer dazu von der BAM freigegeben worden sein.
Diese Zulassung zur Verwendung ist in Form der dafr bestimmten Nummer
(normalerweise) auch auf der Originalpackung vom Hersteller/Importeur
abzudrucken. Nachfolgend der Originaltext der Verwendungsbestimmung
Nr. 1010:
1010: Der Explosistoff darf als Treibladungspulver zum Laden und
Wiederladen von Munition verwendet werden.
bzw.
1022: Der Explosivstoff darf bestimmungsgem„á nur als Treibmittel zum
Vorderladerschieáen sowie zum Laden
und Wiederladen von Munition verwendet werden.
Daraus abzuleiten ist auch, dass
auch nicht jede Schwarzpulversorte in einen B”ller verladen werden
darf, denn fr B”ller gibt es eine eigene Verwendungsbestimmung.
(Nr. 1030 und/oder 1092) ) oder die Zulassung ist z.Bsp. mit der
Zulassung fr die Verwendung zum Vorderladerschieáen bereits mit
umfasst.(Nr. 1029)
Nachfolgend zun„chst einmal die
šbersicht der
Verwendungsbestimmungen
Und damit SPI-Mitglieder gegenber anderen
Schwarzpulverschtzen auch in dieser Frage einen Informationsvorsprung
haben nachfolgend die
aktuelle Liste der BAM vom Februar 2010 mit der šbersicht der aktuell
erteilten und zugeteilten Verwendungsbestimmungen der g„ngigen
Schwarzpulversorten in Deutschland.
šbersicht der
Schwarzpulversorten und Marken (Stand Februar 2010)
šbersicht
der
Schwarzpulverersatzstoffsorten und Marken (Stand Februar 2010)
Dem aufmerksamen Wiederlader (und B”llerschtzen) wird eines beim
Studieren der Liste gleich
auffallen:
Nicht alle derzeit in Deutschland
verwendeten Schwarzpulversorten und Marken haben eine Zulassung, um in
Munition bzw. in B”ller verladen werden zu drfen.
Das inzwischen auch die wichtigsten
g„ngigen Schweizer Pulversorten ebenfalls die Zulassung zur Verladung
in Munition haben (1022) ist ganz konkret auf unser Einwirken beim
Hersteller zurckzufhren. Mit solchen Maánahmen machen wir uns
allerdings nicht immer nur Freunde bei den Herstellern, denn solche
Zulassungen sind immer mit Kosten verbunden. Dennoch ist es uns
wichtig, dass wir fr unsere Mitglieder dauerhaft die Rahmenbedingungen
verbessern, unter denen Sie Ihr Hobby leben k”nnen - auch wenn beim
Groáteil all unserer Bemhungen auch alle anderen, nicht in der
SPI organisierten Schwarzpulverschtzen zum Nulltarif mitprofitieren.
Es ist manchmal erschreckend, wie wenige Schwarzpulverschtzen
Interesse an derart (wichtigen!) Details haben und deshalb die
Existenzberechtigung und Notwendigkeit der SPI ganz offen in Frage
stellen. Auff„llig ist, dass SPI-Mitglieder sich sehr wohl fr solche
Detailinfos interessieren! Das l„sst sich aus der Summe der bei uns
eingehenden Anrufe und e-mails mit Anfragen an uns deutlich ablesen.
Also: Wiederlader, die
Schwarzpulver in Patronen (oder in B”ller!) verladen wollen
aufgepasst!!
Erst die beiden im obigen Text zum Herunterladen zur Verfgung
gestellten Listen eingehend studieren und dann von allen Pulversorten
die Finger lassen, die keine 1022 und/oder 1010 Zulassung haben. Solche
Schwarzpulversorten bitte nie in Metallpatronen verladen oder bei
Hinterladern (Sharps!) verwenden. So haben die amerikanischen
Goex Pulver - derzeit zumindest - nur die Zulassung, um in Vorderladern
und B”llern verwendet werden zu drfen. Da steht - konsequent
betrachtet und gelesen - nichts von einer Zulassung zur Verwendung in
einem Hinterlader. Die Sache mit den Smith-Carbines, Galagher und
Perkussionssharps hat da sogar noch Kl„rungbedarf - da das BKA die
Messinghlsen beim Perkussionssharp nicht als Munition im Sinne des
Waffenrechtes ansieht, sondern lediglich als "Ladehilfe" betrachtet und
somit fr die Perkussionshinterlader ggf. noch eine eigene
Verwendungbestimmung eingefhrt werden msste - obwohl laut Gesetz die
in den Perkussionshinterladern verwendeten Papierpatronen und ggf. auch
Messingpatronen - zumindest bei w”rtlicher Leseweise des Waffengesetzes
- nunmal Munition sind und keine Ladehilfen. Demenstprechend drften
zumindest die Schwarzpulversorten mit den Verwendungsbestimmunegn 1010
und 1022 beim Befllen der Papier- und Messingpatronenn fr
Perkussionshinterlader benutzt werden drfen - aber wiegesagt: das BKA
hat in dieser Frage eine andere - vom Waffengesetz abweichende -
Sichtweise.
Wir werden die Thematik "Perkussionshinterlader" mit dem
Pulverfachhandel und den Pulverherstellern auf der Waffenmesse in
Nrnberg er”rtern und - falls erforderlich - die Sache ber eine
Anfrage bei der BAM und ggf. dem BKA und dem Innenministerium zur
gegebenen Zeit kl„ren und das Ergebnis dann hier an dieser Stelle -
auschlieálich fr unsere Mitglieder - ver”ffentlichen.
Mit kameradschaftlichem Gruá
Helmut
(Stand:14.02.2011)