Verwendung des Schwarzpulvers ist in den BAM-Verwendungsbetimmungen streng geregelt:

Auch wenn es der Mehrzahl im vollen Umfang so nicht bekannt ist - so gelten Sie doch: Die Verwendungsbestimmungen fr Schwarzpulversorten der BAM in Berlin (Bundesanstalt fr Materialprfung).

In diesen Bestimmungen ist genau geregelt, wie und unter welchen Bedingungen mit dem berechtigt erworbenen Schwarzpulver umgegangen werden darf bzw. wie diese im Einzelnen verwendet werden drfen. Unter Verwendung im sprengstoffrechtlichen Sinne verstaht man in diesem Zusammenhang nicht nur das Verladen in Vorderladern oder Metallpatronen sondern u.a. auch das Lagern, Aufbewahren und Vernichten etc.. .

Um eine bestimmte Schwarzpulversorte und Marke in Metallpatronen bzw. generell in Munition verladen zu drfen, muss diese in Form der hierzu vorgesehenen Erlaubnisnummer dazu von der BAM freigegeben worden sein. Diese Zulassung zur Verwendung ist in Form der dafr bestimmten Nummer (normalerweise) auch auf der Originalpackung vom Hersteller/Importeur abzudrucken. Nachfolgend der Originaltext der Verwendungsbestimmung Nr. 1010:
 
1010: Der Explosistoff darf als Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Munition verwendet werden.

bzw.

1022: Der Explosivstoff darf bestimmungsgem„á nur als Treibmittel zum Vorderladerschieáen sowie zum Laden
und Wiederladen von Munition verwendet werden.

Daraus abzuleiten ist auch, dass auch nicht jede Schwarzpulversorte in einen B”ller verladen werden darf, denn fr B”ller gibt es eine eigene Verwendungsbestimmung.  (Nr. 1030 und/oder 1092) ) oder die Zulassung ist z.Bsp. mit der Zulassung fr die Verwendung zum Vorderladerschieáen bereits mit umfasst.(Nr. 1029) 


Nachfolgend zun„chst einmal die

šbersicht der Verwendungsbestimmungen

Und damit SPI-Mitglieder gegenber anderen Schwarzpulverschtzen auch in dieser Frage einen Informationsvorsprung haben nachfolgend die aktuelle Liste der BAM vom Februar 2010 mit der šbersicht der aktuell erteilten und zugeteilten Verwendungsbestimmungen der g„ngigen Schwarzpulversorten in Deutschland.

šbersicht der Schwarzpulversorten und Marken (Stand Februar 2010) 


šbersicht der Schwarzpulverersatzstoffsorten und Marken (Stand Februar 2010)

Dem aufmerksamen Wiederlader (und B”llerschtzen) wird eines beim Studieren der Liste gleich auffallen:

Nicht alle derzeit in Deutschland verwendeten Schwarzpulversorten und Marken haben eine Zulassung, um in Munition bzw. in B”ller verladen werden zu drfen.

Das inzwischen auch die wichtigsten g„ngigen Schweizer Pulversorten ebenfalls die Zulassung zur Verladung in Munition haben (1022) ist ganz konkret auf unser Einwirken beim Hersteller zurckzufhren. Mit solchen Maánahmen machen wir uns allerdings nicht immer nur Freunde bei den Herstellern, denn solche Zulassungen sind immer mit Kosten verbunden. Dennoch ist es uns wichtig, dass wir fr unsere Mitglieder dauerhaft die Rahmenbedingungen verbessern, unter denen Sie Ihr Hobby leben k”nnen - auch wenn beim Groáteil all unserer Bemhungen auch alle anderen,  nicht in der SPI organisierten Schwarzpulverschtzen zum Nulltarif mitprofitieren. Es ist manchmal erschreckend, wie wenige Schwarzpulverschtzen Interesse an derart (wichtigen!) Details haben und deshalb  die Existenzberechtigung und Notwendigkeit der SPI ganz offen in Frage stellen. Auff„llig ist, dass SPI-Mitglieder sich sehr wohl fr solche Detailinfos interessieren! Das l„sst sich aus der Summe der bei uns eingehenden Anrufe und e-mails mit Anfragen an uns deutlich ablesen.

Also: Wiederlader, die Schwarzpulver in Patronen (oder in B”ller!)  verladen wollen aufgepasst!!

Erst die beiden im obigen Text zum Herunterladen zur Verfgung gestellten Listen eingehend studieren und dann von allen Pulversorten die Finger lassen, die keine 1022 und/oder 1010 Zulassung haben. Solche Schwarzpulversorten bitte nie in Metallpatronen verladen oder bei Hinterladern (Sharps!) verwenden.  So haben die amerikanischen Goex Pulver - derzeit zumindest - nur die Zulassung, um in Vorderladern und B”llern verwendet werden zu drfen. Da steht - konsequent betrachtet und gelesen - nichts von einer Zulassung zur Verwendung in einem Hinterlader. Die Sache mit den Smith-Carbines, Galagher und Perkussionssharps hat da sogar noch Kl„rungbedarf - da das BKA die Messinghlsen beim Perkussionssharp nicht als Munition im Sinne des Waffenrechtes ansieht, sondern lediglich als "Ladehilfe" betrachtet und somit fr die Perkussionshinterlader ggf. noch eine eigene Verwendungbestimmung eingefhrt werden msste - obwohl laut Gesetz die in den Perkussionshinterladern verwendeten Papierpatronen und ggf. auch Messingpatronen - zumindest bei w”rtlicher Leseweise des Waffengesetzes - nunmal Munition sind und keine Ladehilfen. Demenstprechend drften zumindest die Schwarzpulversorten mit den Verwendungsbestimmunegn 1010 und 1022 beim Befllen der Papier- und Messingpatronenn fr Perkussionshinterlader benutzt werden drfen - aber wiegesagt: das BKA hat in dieser Frage eine andere - vom Waffengesetz abweichende - Sichtweise.

Wir werden die Thematik "Perkussionshinterlader" mit dem Pulverfachhandel und den Pulverherstellern auf der Waffenmesse in Nrnberg er”rtern und - falls erforderlich  - die Sache ber eine Anfrage bei der BAM und ggf. dem BKA  und dem Innenministerium zur gegebenen Zeit kl„ren und das Ergebnis dann hier an dieser Stelle - auschlieálich fr unsere Mitglieder - ver”ffentlichen.

Mit kameradschaftlichem Gruá

Helmut  

(Stand:14.02.2011)