Liebes
SPI-Mitglied,
ab sofort fl„chendeckend verfgbar sind die Safety-Tubes von
SPI-Grndungsmitglied Franz Mller
Ich war in den vergangenen Jahren mit dem Franz mehrfach zusammen in
Deutschland und der Schweiz unterwegs. Bei solchen Tages- und
Mehrtagestouren gab es gengend Zeit, ber Ideen nachzudenken, wie man
die Rahmenbedingungen fr unser Hobby verbessern kann. Ein konkretes
Ergebnis des Gedankenaustausches auf der Hin- und Rckfahrt zur
Schweizer Pulvermhle sind seinerzeit zum Beispiel die
Schwarzpulverpresslinge gewesen. In dieser Frage hatte ich die Idee,
diese wieder in Deutschland f„chendeckend im Fachhandel verfgbar zu
machen. Franz hat nicht lange
gefackelt und die Vectan-Presslinge aus Frankreich importiert - seitdem
k”nnen Sie in Deutschland wieder im gut sortierten Fachhandel erworben
werden.
Aber Franz hatte - als wir gemeinsam in die Schweiz reisten -
schon eine ganz andere, viel weitergehende Idee als die Sache mit den
Schwarzpulverpresslingen im Kopf, die er jetzt konkret realisiert hat:
Das Problem mit der Lagermenge von nur gerade mal 1 kg Schwarzpulver in
der Lageklasse 1.1 :
Franz hat mich zwischendurch immer wieder informiert, dass er in dieser
Frage an etwas bastele - ganz genau rausgelassen was, hat er aber in
der Entwicklungsphase auch mir gegenber nie, obwohl er mir schon
anvertraut hatte,dass er mit der BAM diverse Tests mit neuen
Pulverbeh„ltnisse vornimmt. Er lieá mich bis zuletzt im Glauben, dass
seine L”sung nur fr B”llerschtzen angedacht war. Aber Franz ist ein
viel zu schlauer Fuchs, als dass er da nicht auch nach einem Weg fr
den wesentlich gr”áeren Markt der Schwarzpulverschtzen gesucht h„tte -
und siehe da: seit kurzem ist Sie da die L”sung:
es gibt die Safety-Tubes jetzt auch fr Vorderladerschtzen mit den
Pow-Ex Sorten
- Fg
- FFG
und FFFg (entspricht in etwa der K”rnung des CH2)
Fr B”llerschtzen gibt es die Saety Tubes mit des EXPLOSIA-Pulvern
Und jetzt gleich die Frage, die kommen muss und die ich dem Franz auf
der IWA in Nrnberg am 12.03.2010 gleich pers”nlich gestellt habe:
Wird es die Safety-Tubes auch mit
den Schweizer, den WANO oder anderen Pulversorten geben :
Antwort vom Franz:
"rein technisch wrde es gehen-
aber in absehbarer Zeit wird es keine anderen Pulversorten ausser den
POW-EX (Vorderlader) und Explosia (nur B”llern) Sorten in den
Safety-Tubes geben.
Franz hat mir gegenber dann auch die Hintergrnde aufgefhrt, warum
z.Bsp. die Schweizer Pulversorten - zumindest kurzfristig - nicht in
den Safety-Tubes in den Markt kommen werden:
Damit die Safety-Tubes mit einer bestimmten Pulvermarke die
Lagerklassenzuordnung 1.3C bzw. 1.4C bekommen, mssen bei der BAM Tests
gemacht werden. Unter anderem auch Tests, ab welcher Entfernung bei
einem definierten Feuer/Hitze sich die Tubes mit dem darin
empfindlichen Pulver entznden und ggf. explodieren. Dabei hat sich bei
den Schweizer Pulversorten herausgestellt, dass dieses wesentlich
schneller reagieren. Das ist an und fr sich kein grunds„tzliches
Problem, weil der Franz mit kleineren GrӇen der Safety-Tubes fr die
Schweizer Pulversorten das wieder ausgleichen k”nnte. Aber hier mssten
die Tubes etwas mehr als die H„lfte kleiner sein und das stellt sich
kostenm„áig in Hinblick auf die im MArkt zu erwartende Absatzmenge im
Zusammenhang mit den erh”hten Kosten fr die aufw„ndigere Verpackung
nicht dar. Statt mit derzeit 16 Safety-Tubes beim POW-Ex msste die
Lieferung von 1 kg CH2 in ca. 30-32 Tubes erfolgen.
Wer also von Euch seine Lagermenge Zuhause von bislang 1kg
Schwarzpulver der Lagerklasse 1.1 D erh”hen m”chte auf 3 kg der
Lagerklasse 1.3C bzw. 1.4C der kann das tun. Er muss aber ggf. von
anderen Pulversorten (WANO, Vectan, Scheizer Pulver etc..) umstellen
auf die POW-EX SOrten. POW-Ex ist ein Markenname, der dem Franz Mller
zuzuorden ist. Er hat die Marke beim Patentamt angemeldet und sich
schtzen lassen - wie wir im šbrigen auch die SPI nebst unserem Logo.
Achtung:
wer auch nur 1 Gramm Schwarzpulver einer anderen Sorte oder ausserhalb
der
Safety-Tubes lagert, ist wieder da, wo er am Anfang war, denn bei zwei
unterschiedlichen Lagerklassen am selben Lagerort richtet sich die
maximal zul„ssige Lagermenge nach der gef„hrlicheren Kategorie - also
der 1.1D. Das ganze funktioniert also nur, wenn am Lagerort
s„mtliches Schwarzpulver in den Safety-Tubes (oder verladen in
Munition) gelagert wird. Das Abfllen in Einzelbeh„ltnisse kann also
erst unmittelbar vor Abreise zum Wettkampf erfolgen und vom Wettkampf
darf man auch nicht mit einem einzigen befllten EInzelbeh„ltnis
zurckkommen, denn damit lagere ich ja wieder Explosivstoffe der
Lagerklasse 1.1D und bin wieder bei der strengeren Grenze von 1kg
maximale Lagermenge.
šbrigens: Die Safety-Tubes drfen
wieder mit POW-EX der gleichen Sorte und K”rnung nachgefllt werden.
Nicht jedoch mit anderen K”rnungen oder gar anderen Pulversorten. In
die Safety-Tubes mit der K”rnung FFFg mssen auch wieder Pow-EX Pulver
der K”rnung FFFG verfllt werden. Man kann also als Nachfllpackung
nach dem Ersterwerb der Safety-Tubes knftig wieder die gew”hnlichen
Standardverpackungen der POW-EX Pulver erwerben (Lagerklasse 1.1 D) und
kann diese dann Zuhause sofort in die Safety-Tubes umfllen und hat
somit wieder die Lagerklasse 1.3C bzw. 1.4C.
Vorteil der L”sung mit den Safety-Tubes ist aber nicht nur die h”here
Lagermenge fr uns zu Hause - damit ist es dem Franz auch m”glich,
Schwarzpulver berhaupt in den ein oder anderen Staat zu exportieren-
sei es nun Griechenland (Transport bzw. berhaupt privater Besitz von
Explosivstoffen nach LAgerklasse 1.1 ist in Griechenland aufgrund der
dortigen aktuellen nationalen Gesetzgebung berhaupt nicht m”glich!)
oder Island (berhaupt kein Transport von 1.1 Stoffen auf ”ffentlichen
Strassen zul„ssig), denn Schwarzpulver in Safety Tubes darf sogar in
Frachtflugzeugen und eben auch Schiffen und F„hren etc.. transportiert
werden und selbst wir Schtzen drften mit bis zu 333 kg Schwarzpulver
in diesen Safety-Tubes ohne ADR Kennzeichnung mit unseren privaten
PKWïs durch die Gegend fahren...
Nachfolgend das Datenblatt vom Franz zu den Safety-Tubes und den
verfgbaren K”rnungen zum Herunterladen:
Safety-Tubes (bitte vorstehenden Link anklicken)
Achtung:
Die šberschreitung der
maximal zul„ssigen Lagermenge Zuhause erfllt den Tatbestand einer
Straftat. Es handelt
sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.
nachfolgend
noch ein m”glicher weiterer L”sungsansatz:
Besitzer einer WBK mit Munitionserlaubnis fr ein g„ngiges
Westernkaliber (z.Bsp. .45 LC) und einer Erlaubnis nach õ27, die zum
Wiederladen berechtigt, k”nnen sich auch mal nachfolgend aufgefhrten
L”sungsansatz zu Gemte fhren:
Man fllt (beliebig viele!) Messinghlsen mit der gewnschten Menge
Schwarzpulver auf (aber bitte auf Verwendungsbestimmungen achten: die
verwendete Schwarzpulversorte, K”rnung und Marke muss die Zulassung
haben, dass Sie in Munition verladen werden darf!) . Statt einem
Geschoss wird dann lediglich ein passender Filzpfropf auf die Hlse
aufgesetzt - und zwar so, dass er von Hand auch leicht wieder entfernt
werden kann (ist dann ggf. Kartuschenmunition statt einer
Patronenmunition- sollte der Filzpropf - aus weclhem Grund auch immer -
nicht als Geschoss gewertet werden.. ) Damit habe ich als
Wiederlader ganz legal und bestimmungsgem„á Munition (aufgrund des
Filzprofes vermutlich Kartuschenmunition!) hergestellt. Es ist
jetzt nur das Problem, dass ich mit dieser Munition zwar bis zum
Schieástand fahren kann, dort aber am Schieástand die Munition nicht
delaborieren darf. Es muss also vorher Zuhause vor Abfahrt - oder falls
sprengstoffrechtlich zul„ssig und m”glich: auf dem Weg zum Wettkampf
bzw. am Schieástand an einem Ort, wo Munition hergestellt und wieder
delaboriert werden darf - und unter Beachtung aller Auflagen der
Wiederladeerlaubnis - das Pulver wieder von der Munition in das
Glasr”hrchen verbracht werden.
Dieser L”sungsansatz hat bei Umsetzung die Konsequenz, dass ich de
facto alle
Schwarzpulversorten
mit
entsprechender
Verwendungsbestimmung in
praktisch unbegrenzter Menge den Lagerbestimmungen entziehen kann, weil
die so verladenen Schwarzpulvermengen nicht mehr dem Sprengstoffrecht,
sondern als Munition dem Waffenrecht unterliegen. Bei dieser L”sung
k”nnten z.Bsp. 10 kg (oder auch 100 kg - eben beliebig viel!) )
zur Verladung zugelassener beliebiger Schwarzulversorten in Form von
Munition verladen sein und bis zu 1 kg dfte dann ja noch zus„tzlich in
Form von Einzelbeh„ltnissen (Glasr”hrchen) oder Originalgebinden
gem„á der Lagerklasse 1.1. D (bis zu 1 kg) gelagert werden. Aber eben
nur machbar fr Wiederlader!!
Also:
šber die SPI in absehbarer Zeit z.Bsp einen .45 LC
Metallpatronenrevolver (z.Bsp. 1873 SAA Colt) beantragen und - neben
dem Vorderladerschein - noch den Wiederladeschein machen!!!
Ich hoffe, Euch mit diesen Ausfhrungen in einer sehr wichtigen
Fragestellung wieder ein wenig "Wissenvorsprung" verschafft zu
haben und verbleibe
mit kameradschaftlichem Gruá
Helmut
(Stand: 12.03.2010)
link: Pulver-Mller aus
Palling (bitte anklicken)