Liebes SPI-Mitglied,

ab sofort fl„chendeckend verfgbar sind die  Safety-Tubes von SPI-Grndungsmitglied Franz Mller

Ich war in den vergangenen Jahren mit dem Franz mehrfach zusammen in Deutschland und der Schweiz unterwegs. Bei solchen Tages- und Mehrtagestouren gab es gengend Zeit, ber Ideen nachzudenken, wie man die Rahmenbedingungen fr unser Hobby verbessern kann. Ein konkretes Ergebnis des Gedankenaustausches auf der Hin- und Rckfahrt zur Schweizer Pulvermhle sind seinerzeit zum Beispiel die Schwarzpulverpresslinge gewesen. In dieser Frage hatte ich die Idee, diese wieder in Deutschland f„chendeckend im Fachhandel verfgbar zu machen. Franz hat nicht lange gefackelt und die Vectan-Presslinge aus Frankreich importiert - seitdem k”nnen Sie in Deutschland wieder im gut sortierten Fachhandel erworben werden.

Aber Franz hatte - als wir gemeinsam in die Schweiz reisten -  schon eine ganz andere, viel weitergehende Idee als die Sache mit den Schwarzpulverpresslingen im Kopf, die er jetzt konkret realisiert hat:

Das Problem mit der Lagermenge von nur gerade mal 1 kg Schwarzpulver in der Lageklasse 1.1 :

Franz hat mich zwischendurch immer wieder informiert, dass er in dieser Frage an etwas bastele - ganz genau rausgelassen was, hat er aber in der Entwicklungsphase auch mir gegenber nie, obwohl er mir schon anvertraut hatte,dass er mit der BAM diverse Tests mit neuen Pulverbeh„ltnisse vornimmt. Er lieá mich bis zuletzt im Glauben, dass seine L”sung nur fr B”llerschtzen angedacht war. Aber Franz ist ein viel zu schlauer Fuchs, als dass er da nicht auch nach einem Weg fr den wesentlich gr”áeren Markt der Schwarzpulverschtzen gesucht h„tte - und siehe da: seit kurzem ist Sie da die L”sung:

es gibt die Safety-Tubes jetzt auch fr Vorderladerschtzen mit den Pow-Ex Sorten

- Fg
- FFG
und FFFg (entspricht in etwa der K”rnung des CH2) 

Fr B”llerschtzen gibt es die Saety Tubes mit des EXPLOSIA-Pulvern

Und jetzt gleich die Frage, die kommen muss und die ich dem Franz auf der IWA in Nrnberg am 12.03.2010 gleich pers”nlich gestellt habe:

Wird es die Safety-Tubes auch mit den Schweizer, den  WANO oder anderen Pulversorten geben :

Antwort vom Franz:

"rein technisch wrde es gehen- aber in absehbarer Zeit wird es keine anderen Pulversorten ausser den POW-EX (Vorderlader)  und Explosia (nur B”llern) Sorten in den Safety-Tubes geben.

Franz hat mir gegenber dann auch die Hintergrnde aufgefhrt, warum z.Bsp. die Schweizer Pulversorten - zumindest kurzfristig - nicht in den Safety-Tubes in den Markt kommen werden:

Damit die Safety-Tubes mit einer bestimmten Pulvermarke die Lagerklassenzuordnung 1.3C bzw. 1.4C bekommen, mssen bei der BAM Tests gemacht werden. Unter anderem auch Tests, ab welcher Entfernung bei einem definierten Feuer/Hitze sich die Tubes mit dem darin empfindlichen Pulver entznden und ggf. explodieren. Dabei hat sich bei den Schweizer Pulversorten herausgestellt, dass dieses wesentlich schneller reagieren. Das ist an und fr sich kein grunds„tzliches Problem, weil der Franz mit kleineren Gr”áen der Safety-Tubes fr die Schweizer Pulversorten das wieder ausgleichen k”nnte. Aber hier mssten die Tubes etwas mehr als die H„lfte kleiner sein und das stellt sich kostenm„áig in Hinblick auf die im MArkt zu erwartende Absatzmenge im Zusammenhang mit den erh”hten Kosten fr die aufw„ndigere Verpackung nicht dar. Statt mit derzeit 16 Safety-Tubes beim POW-Ex msste die Lieferung von 1 kg CH2 in ca. 30-32 Tubes erfolgen.

Wer also von Euch seine Lagermenge Zuhause von bislang 1kg Schwarzpulver der Lagerklasse 1.1 D erh”hen m”chte auf 3 kg der Lagerklasse 1.3C bzw. 1.4C der kann das tun. Er muss aber ggf. von anderen Pulversorten (WANO, Vectan, Scheizer Pulver etc..) umstellen auf die POW-EX SOrten. POW-Ex ist ein Markenname, der dem Franz Mller zuzuorden ist. Er hat die Marke beim Patentamt angemeldet und sich schtzen lassen - wie wir im šbrigen auch die SPI nebst unserem Logo.

Achtung: wer auch nur 1 Gramm Schwarzpulver einer anderen Sorte oder ausserhalb der Safety-Tubes lagert, ist wieder da, wo er am Anfang war, denn bei zwei unterschiedlichen Lagerklassen am selben Lagerort richtet sich die maximal zul„ssige Lagermenge nach der gef„hrlicheren Kategorie - also der 1.1D.  Das ganze funktioniert also nur, wenn am Lagerort s„mtliches Schwarzpulver in den Safety-Tubes (oder verladen in Munition) gelagert wird. Das Abfllen in Einzelbeh„ltnisse kann also erst unmittelbar vor Abreise zum Wettkampf erfolgen und vom Wettkampf darf man auch nicht mit einem einzigen befllten EInzelbeh„ltnis zurckkommen, denn damit lagere ich ja wieder Explosivstoffe der Lagerklasse 1.1D und bin wieder bei der strengeren Grenze von 1kg maximale Lagermenge.
 
šbrigens: Die Safety-Tubes drfen wieder mit POW-EX der gleichen Sorte und K”rnung nachgefllt werden. Nicht jedoch mit anderen K”rnungen oder gar anderen Pulversorten. In die Safety-Tubes mit der K”rnung FFFg mssen auch wieder Pow-EX Pulver der K”rnung FFFG verfllt werden. Man kann also als Nachfllpackung nach dem Ersterwerb der Safety-Tubes knftig wieder die gew”hnlichen Standardverpackungen der POW-EX Pulver erwerben (Lagerklasse 1.1 D) und kann diese dann Zuhause sofort in die Safety-Tubes umfllen und hat somit wieder die Lagerklasse 1.3C bzw. 1.4C.  

Vorteil der L”sung mit den Safety-Tubes ist aber nicht nur die h”here Lagermenge fr uns zu Hause - damit ist es dem Franz auch m”glich, Schwarzpulver berhaupt in den ein oder anderen Staat zu exportieren- sei es nun Griechenland (Transport bzw. berhaupt privater Besitz von Explosivstoffen nach LAgerklasse 1.1 ist in Griechenland aufgrund der dortigen aktuellen nationalen Gesetzgebung berhaupt nicht m”glich!) oder Island (berhaupt kein Transport von 1.1 Stoffen auf ”ffentlichen Strassen zul„ssig), denn Schwarzpulver in Safety Tubes darf sogar in Frachtflugzeugen und eben auch Schiffen und F„hren etc.. transportiert werden und selbst wir Schtzen drften mit bis zu 333 kg Schwarzpulver in diesen Safety-Tubes ohne ADR Kennzeichnung mit unseren privaten PKWïs durch die Gegend fahren...

Nachfolgend das Datenblatt vom Franz zu den Safety-Tubes und den verfgbaren K”rnungen  zum Herunterladen:

Safety-Tubes 
(bitte vorstehenden Link anklicken)

Achtung: Die šberschreitung der maximal zul„ssigen Lagermenge Zuhause erfllt den Tatbestand einer Straftat. Es handelt sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.

nachfolgend noch ein m”glicher weiterer L”sungsansatz:
 
Besitzer einer WBK mit Munitionserlaubnis fr ein g„ngiges Westernkaliber (z.Bsp. .45 LC) und einer Erlaubnis nach õ27, die zum Wiederladen berechtigt, k”nnen sich auch mal nachfolgend aufgefhrten L”sungsansatz zu Gemte fhren:

Man fllt (beliebig viele!) Messinghlsen mit der gewnschten Menge Schwarzpulver auf (aber bitte auf Verwendungsbestimmungen achten: die verwendete Schwarzpulversorte, K”rnung und Marke muss die Zulassung haben, dass Sie in Munition verladen werden darf!) . Statt einem Geschoss wird dann lediglich ein passender Filzpfropf auf die Hlse aufgesetzt - und zwar so, dass er von Hand auch leicht wieder entfernt werden kann (ist dann ggf. Kartuschenmunition statt einer Patronenmunition- sollte der Filzpropf - aus weclhem Grund auch immer - nicht als Geschoss gewertet werden.. )  Damit habe ich als Wiederlader ganz legal und bestimmungsgem„á Munition (aufgrund des Filzprofes vermutlich Kartuschenmunition!)  hergestellt. Es ist jetzt nur das Problem, dass ich mit dieser Munition zwar bis zum Schieástand fahren kann, dort aber am Schieástand die Munition nicht delaborieren darf. Es muss also vorher Zuhause vor Abfahrt - oder falls sprengstoffrechtlich zul„ssig und m”glich: auf dem Weg zum Wettkampf bzw. am Schieástand an einem Ort, wo Munition hergestellt und wieder delaboriert werden darf - und unter Beachtung aller Auflagen der Wiederladeerlaubnis - das Pulver wieder von der Munition in das Glasr”hrchen verbracht werden.  

Dieser L”sungsansatz hat bei Umsetzung die Konsequenz, dass ich de facto alle Schwarzpulversorten mit entsprechender Verwendungsbestimmung in praktisch unbegrenzter Menge den Lagerbestimmungen entziehen kann, weil die so verladenen Schwarzpulvermengen nicht mehr dem Sprengstoffrecht, sondern als Munition dem Waffenrecht unterliegen. Bei dieser L”sung k”nnten z.Bsp. 10 kg (oder auch 100 kg -  eben beliebig viel!) ) zur Verladung zugelassener beliebiger Schwarzulversorten in Form von Munition verladen sein und bis zu 1 kg dfte dann ja noch zus„tzlich in Form von Einzelbeh„ltnissen (Glasr”hrchen)  oder Originalgebinden gem„á der Lagerklasse 1.1. D (bis zu 1 kg) gelagert werden. Aber eben nur machbar fr Wiederlader!! 

Also: šber die SPI in absehbarer Zeit z.Bsp einen  .45 LC Metallpatronenrevolver (z.Bsp. 1873 SAA Colt) beantragen und - neben dem Vorderladerschein - noch den Wiederladeschein machen!!!

Ich hoffe, Euch mit diesen Ausfhrungen in einer sehr wichtigen Fragestellung wieder ein wenig  "Wissenvorsprung" verschafft zu haben und verbleibe

mit kameradschaftlichem Gruá

Helmut

(Stand: 12.03.2010)

 

link: Pulver-Mller aus Palling (bitte anklicken)