Wie sich der Hessische
Schützenverband den Wettbewerb vom Leib hält:
Liebe Schwarzpulverkameraden und
-Kameradinnen,
Ich wende mich heute in einer äußerst wichtigen Angelegenheit
an Euch, weil ich denke, dass die nicht nur für Sportschützen
in Hessen von großer Bedeutung ist!
Worum geht es?
Es geht um die freie Entwicklung des Schießsports, die im
Verantwortungsbereich des Hesssichen Schützenbundes unserer
Ansicht nach massiv behindert, möglicherweise sogar komplett
verhindert wird: Wo soll denn ein Schwarzpulverschütze
Luntendisziplinen schießen, wenn ein Verein nur in einem
einzigen Verband Mitglied sein darf, der aber solche
Disziplinen wie Lunte, Zündnadel, Stiftfeuer,Inliner,
Perkussionshinterlader oder Modellkanonen in seiner
Sportordnung überhaupt nicht anbietet (und in Folge dann
natürlich auch nicht (Haftpflicht) versichert!) . Oder
wo soll das IPSC-Schießen oder Cowboy-action Schießen gelebt
werden, wenn ein Verein des Hessischen Schützenbundes kein
Mitglied in einem Verband werden darf, der solche Disziplinen
und Varianten anbietet? Der gesamte Schießsport
reduziert sich so zu einem Schmalspurprogramm - das kann nicht
In unserem Interesse sein, da ja gerade die Vielfalt unseres
Hobbys so viele Entfaltungsmöglichkeiten bietet...
Nachfolgend findet Ihr die aktuelle Satzung des Hessischen
Schützenbundes zum Herunterladen im .pdf-Format und ich
denke, das ist ein Thema, das sich auch die Verantwortlichen
anderer Verbände einmal näher anschauen sollten.
SATZUNG des Hessischen
Schützenbundes e.V.
Ich finde, dass der §7, Absatz 3 Unterpunkt c) der
Satzung des Hessichen Schützenbundes aus hiesiger Sicht nicht
nur verfassungswidrig ist (negative Koalitionsklausel) ,
sondern auch einen klaren Verstoß gegen das
Wettbewerbsgesetz (unlauterer Wettbewerb) darstellt.
Jedenfalls kann und darf das so nicht stehenbleiben. Die
Satzung in der vorliegenden Form behindert den
Schießsport in Hessen in gravierender Weise, zumal beim Bau
der Schießstände in Hessen ja in der Mehrzahl aller Fälle auch
kommunale Fördermittel Verwendung gefunden haben, die
letztlich aus Steuergeldern durch uns, die Steuerzahler
finanziert wurden. Da kann doch der Hessische Schützenbund
seinen Mitgliedsvereinen die Mitgliedschaft in anderen
Verbänden nicht untersagen, indem er in seiner Satzung
denjenigen Vereinen mit dem Auschluss droht, wenn dieser
Mitglied in einem anderen Verband ist... .
Wichtig ist, dass dies die Schützen in Hessen und im Idealfall
in ganz Deutschland überhaupt erst einmal erfahren, mit
welchen Methoden und unlauteren Mitteln man sich in Hessen den
lästigen "Wettbewerb" vom Leibe hält!
Wichtig war mir heute, dass möglichst viele Sportschützen
erstmal davon Kenntnis erlangen, was da in Hessen abgeht und
welche Risiken Schützenvereine im Macht- und
EInflussbereich des Hessischen Schützenbundes -
zum größten Teil sogar unwissentlich - mit einer
Mitgliedschaft in anderen Verbänden eingehen!
Für unseren (zum Glück!) in Baden-Württemberg angesiedelten
SPI-Mitgliedsverein , dem SV Sersheim wären beispielsweise
wesentliche Teile der Finanzierung der in naher Zukunft
geplanten Bauvorhaben in Gefahr, hätte man eine ähnlich
unsportliche und unlautere Regelung beim
Baden-Württembergischen Ableger des DSB.. Bislang
ist uns (zum Glück) nur vom Hessischen Teilverband des DSB ein
derart diskriminierender Passus bekannt. Sollte jemand ähnlich
wettbewerbsbehindernde Regelungen in Satzungen anderer
Teilverbände des DSB finden, sind wir für jeden Hinweis (bitte
per e-mail!) sehr dankbar!
So weit (für heute) zu meinem dringenden Anliegen! Nun
zu unserer Gegenreaktion auf ein derartig unsportliches
Verhalten eines Wettbewerbers:
Als bundesweit agierender Verband werden wir ernsthaft
interessierten Vereinen, die nicht mehr bereit sind, für jedes
Vereinsmitglied satzungsbedingt Abgaben an Ihren
Dachverband leisten zu müssen ab ca. März eine
entsprechend deutlich kostengünstigere Alternative
anbieten. Jeder Verein hat ab März 2014
Gelegenheit, seine fixen und variablen Kosten deutlich
zu reduzieren (exakt auf 140,-- € inkl. 19 %
Mwst/Jahr!!!) und das Angebot für seine Mitglieder -
ohne jegliche EInschränkung waffen- oder
sprengstoffrechtlicher Natur !- dabei deutlich auszuweiten.
Als Reaktion auf derart wettbewerbsbehindernde Satzungen wie
der des Hessischen Schützenverbandes in seiner aktuellen
Fassung, beginnen wir ab kommender Woche mit der
Zusammenstellung eines Angebotspaketes für alle
veränderungswilligen Vereine, wie es bislang in dieser Form
und damit verbundener Vielfalt noch nicht auf dem deutschen
Markt für Vereine verfügbar war. Das Angebotspaket wird auch
für Vereine interessant sein, die bislang noch nichts mit dem
Thema Schwarzpulver am Hut hatten bzw. aufgrund der
vorhandenen Infrastruktur oder wegen mangelnder Standzulassung
für den Schwarzpulverbetrieb zunächst (noch) keine
Schwarzpulverdisziplinen an Ihrem Vereinsstandort anbieten
können.
Es muss bei den Verantwortlichen in den Vereinen allerdings
ein wenig "umgedacht" werden, weil die SPI sich ausnahmslos am
"Verursacherprinzip" orientiert: Bei uns bezahlen die Schützen
Ihre Verbandsbeiträge direkt an die SPI bzw. an die mit
uns kooperierenden Verbände (für die wir die Beiträge
allerdings einziehen und dann per Inkasso an diese abführen!).
Auch die Startgelder werden direkt und ausschließlich an die
ausrichtenen Veranstalter und Vereine bezahlt und auch Ihre
Reise- und Übernachtungskosten bezahlen SPI-Mitglieder
ausnahmslos selbst und nicht etwa der Heimatverein oder der
Verband . Lediglich beim internationalen Fernwettkampf
erfolgen Startgeldzahlungen von allen Teilnehmern direkt an
die SPI, die allerdings auch zentral den Fernwettkampf
organisatorisch bis hin zum Urkundenversand ausrichtet.
Während bislang bereits 75 % aller Startgelder unseren
Mitgliedsvereinen und ausrichtenden Vereinen zur Erhaltung
Ihrer Schießanlagen zugeflossen sind, werden die Startgelder
(abgesehen vom weltweit ausgetragenen SPI-Fernwettkampf) im
neuen Angebotspaket für neue und alte SPI-Mitgliedsvereine
rückwirkend zum 01. Januar 2014 sogar zu 100 % den
ausrichtenden SPI-Mitgliedsvereinen bzw. Ausrichtern
zufließen. Hintergrund dieser Regelung ist folgender: Es
ist zu erwarten, dass die behördlichen Auflagen für
Schießstände in den kommenden Jahren (leider!) weiter
verschärft werden und daher die Kosten zur Einhaltung der
Auflagen entsprechend steigen werden. Daher ist es wichtig,
den Vereinen über die Startgelder finanzielle Mittel
zuzuführen und Sie - zusätzlich!!!- auch auf der Ausgabenseite
in Hinblick auf Abgaben an den Dachverband deutlich zu
entlasten. In Kombination mit der Einsparung der Kosten,
die bislang an den konventionellen Verband satzungsgemäß für
jedes Vereinsmitglied haben abgeführt werden müssen,
dürfte dies für die wechselwilligen Vereine unter mittel- und
langfristigen Aspekten deutlich günstiger werden.
Die SPI wird sich diese Art der Ausgrenzung
"konkurrierender Verbände" wie es der Hessische
Schützenverband mit seiner Satzung betreibt jedenfalls nicht
gefallen lassen und hierauf in zielführender Weise und mit den
gebotenen Mitteln reagieren! Mit etwas Glück erkennen
die Verantwortlichen im ein oder anderen Verein ja die
Chancen, welche die von uns angebotene Alternative seinen
Vereinsmitgliedern bietet. Anfragen von interessierten
Vereinen können voraussichtlich bereits ab ca. Mitte/Ende
Februar beantwortet werden und vielleicht können wir zu
diesem Zeitpunkt bereits mit der Antwort unser Komplettangebot
für einen Umstieg des Vereins schon mitübermitteln!
Vor diesem Hintergrund könnt Ihr schon jetzt alle
Verantwortlichen in Euren Vereinen auf das Thema aufmerksam
machen und nochmal: im sich am Horizont bereits abzeichnenden
Angebotspaket bleiben waffen- und sprengstoffrechtliche
Bedürfnisse definitiv nicht auf der Strecke! Das Gegenteil
wird der Fall sein: nach derzeitiger Planung werden aktive
Sportschützen insgesamt sogar unter 3 Alternativen eines
waffen- und/oder sprengstoffrechtlichen Bedürfnisnachweises
auswählen können.
Sobald unser Angebotspaket für Vereine vollständig ist, werden
wir hier und ggf. auch in den einschlägigen Fachmagazinen die
Konditionen und Rahmenbedingungen veröffentlichen!
85283 Wolnzach, den 01.02.2014
Helmut Leiser