Die Sache mit den
Schwarzpulverersatzstoffen Pyrodex, Triple Seven
& Co...
Da kämpft die SPI als Schwarzpulverinteressenverband
mit Unterstützung Ihrer gewerblichen Mitglieder
jahrelang darum, dass neben den klassischen
Schwarzpulversorten und Schwarzpulverpresslingen
flächendeckend die derzeit in Europa verfügbaren
Schwarzpulverersatzstoffe über den Pulvergroß- und in Folge
dann auch beim Pulvereinzelhandel verfügbar sind, schafft es,
dass - in Folge der Zulassung der Schwarzpulverersatzstoffe in
der SPI-Wettkampfordnung - zumindest bei einem
(inzwischen leider ehemaligen!) SPI-Gründungsmitglied im
Umfeld des Pulvergroßhandels ein entsprechendes Lager
aufgebaut wird und dann stockt der Absatz, weil die
Verunsicherung im Zielgruppenmarkt (Schwarzpulverschützen)
recht groß ist, weil niemand so recht weiß, wie es -
beschußrechtlich - um die "Verwendungsfähigkeit" der
Schwarzpulver-Ersatzstoffe derzeit bestellt ist. Klar kann man
sich die Frage stellen "Braucht´s die SP-Ersatzstoffe
eigentlich?" - andererseits schadet es dem Hobby aber auch
nicht, wenn im Schwarzpulverumfeld - wenigstens
annäherungsweise - im Lauf der Zeit eine ähnliche
Sortenvielfalt und -auswahl entsteht, wie dies im
Nitropulverumfeld schon seit vielen Jahrzehnten der Fall ist.
Nun sind die Pulversorten da, liegen auf Lager und wollen
gekauft werden - und warum sollten die nun nicht auch
Verwendung finden, wo Sie ggf. ideal auf den individuellen
Bedarf passen....
Nachstehend daher unsererseits der Versuch in der Sache
zunächst ein wenig Klarheit reinzubringen, um so den ernsthaft
Interessierten die Wege aufzuzeigen, wie der
Schwarzpulverschütze in seinen Schwarzpulverwaffen - so
er will - die inzwischen von der BAM freigegebenen
Ersatzstoffe Pyrodex und Triple Seven verwenden kann.
Vorneweg: Ich habe mich im Vorfeld dieses
Beitrages durch einen großen Berg von unzähligen Din-A4
Seiten durchgearbeitet, die ich im Lauf der Jahre zum Thema
zusammengetragen habe. Ich erspare es allen Lesern, die sich
zum Teil widersprechenden Publikationen von Behörden,
Ministerien, Importeuren Herstellern etc.. hier zum Download
einzustellen. Das was für aktive Schwarzpulverschützen in der
Praxis wichtig und - aus Sicht der Beschussämter - zu beachten
ist, wird im nachfolgenden Text ausgeführt. Ich verzichte
daher auch darauf, Dokumente zu veröffentlichen, die
seitenweise zu einer gesetzlichen Regelung ausführen, die bis
heute noch nicht umgesetzt ist und die auch nach Umsetzung
kaum etwas an dem ändern wird, was heute schon an Aufwand zu
treiben ist, wenn man mit Schwarzpulver-Ersatzstoffen umgehen
und diese im Hobby auch verwenden möchte.
Ausgangssituation:
Schon seit geraumer Zeit (Stand: 31.01.2010!!) haben die
beiden Pulversorten Pyrodex und Triple Seven des
US-Herstellers HODGDON seitens der BAM folgende
Verwendungsbestimmungen zugeordnet bekommen:
A) Pyrodex: 1008, 1009,1013 und 1022
B) Triple Seven: 1008, 1009,1022,1086
und 1087
Für die hiesige Betrachtung ist vor allem die Nummer
1022 von großer Bedeutung. Daher nachfolgend die Nummer
1022 im vollständigen Originalwortlaut:
"Der Explosivstoff darf bestimmungsgemäß
nur als Treibmittel zum Vorderladerschießen sowie zum Laden
und Wiederladen von Munition verwendet werden."
Weil die SPI seinerzeit federführend
daran beteiligt war, dass sämtliche Schweizer
Schwarzpulver-Schießpulversorten (CH1, CH2 etc..) die
Zulassung zur Verladung in Patronen bekamen, war uns die
1022 schon ein Begriff. Für eine flächendeckende
Verfügbarkeit der Schwarzpulverersatzstoffe haben wir uns
vor allem aus folgenden Gründen eingesetzt und - entgegen
ursprünglichen Überlegungen - schon kurz nach Gründung der
SPI die Schwarzpulver-Ersatzstoffe in der
SPI-Wettkampfordnung zugelassen:
1) Die SP-Ersatzstoffe unterfallen der Lagergruppe 1.3.
Somit können gemäß den Lagerbestimmungen im privaten
Pulverlager statt 1 kg bei der Lagergruppe 1.1
(Schwarzpulver) bei Schwarzpulverersatzstoffen bis
zu 3 kg gelagert werden: eine deutliche Ausweitung der
Lagerungs- und Bevoratungsmöglichkeiten - vor allem bei
Schwarzpulverschützen die Kurz- und Langwaffen
gleichermaßen nutzen und daher zwingend verschiedene
Körnungen benötigen und nicht nur mit 1 oder 2
Granulierungen hinkommen.
2) sind die Ersatzstoffe unter Umständen (abhängig
von den einzelnen Standrichtlinien und Genehmigungen)
vielleicht sogar eine Möglichkeit, das Vorderladerhobby
auch an den Schießständen ausüben zu können, wo die
Verwendung von Original Schwarzpulversorten verboten ist.
Zumindest kann die für Standzulassungsfragen zuständige
Behörde diese Möglichkeit prüfen und ggf. den Stand für
die Verwendung von Ersatzstoffen freigeben. Bei nächster
Gelegenheit befassen wir uns mit dem Thema dahingehend, ob
die Verwendung von Ersatzstoffen auf Ständen, die für
Nitropulver zugelassen sind, nicht sogar generell möglich
ist. Sobald wir in dieser Frage Klarheit haben, werden wir
das an geeigneter Stelle auf unserer homepage
veröffentlichen.
Ob mit den 3 Pyrodex Sorten (P, RS und Select) und den
beiden Triple Seven Sorten (FFg und FFFg) eine bessere
Präzision als mit den Original Schwarzpulversorten im ein oder
anderen Waffentyp erreicht werden kann, ob damit die Kosten
fürs Hobby reduziert werden können und wie es mit dem
Verschmutzungsgrad der Ersatzstroffe aussieht wird Gegenstand
einer größeren Testserie, deren Erkenntnisse und Ergebnisse
wir zur gegebenen Zeit auf unserer homepage und wohl auch im
DWJ veröffentlichen werden.
Wie können und dürfen die HODGDON SP-Ersatzstoffe in
Deutschland verwendet werden?
Das Ergebnis nach Auswertung der Aussagen der von mir
konsultierten und im Fall des Beschussamtes München sogar
persönlich aufgesuchten Zertifizierungsstellen in
vorgenannter Sache lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Jeder der die Ansicht vertritt, dass
alle Waffen, die einen Schwarzpulverbeschuss haben
automatisch auch mit Schwarzpulverersatzstoffen geladen
und geschossen werden dürfen, irrt sich gewaltig !!!
Es sieht (derzeit)
wie folgt aus:
Fall 1:
Die Waffe, mit der die SP-Ersatzstoffe verwendet werden
sollen, wurde vor dem 01.01.1992 beschossen:
Ergebnis: Waffen mit einem
Beschuß vor 1992 müssen generell noch einmal einem erneuten
Beschuss unterzogen werden!!!
Fall
2:
Die Waffe, mit der die SP-Ersatzstoffe verwendet
werden sollen, wurde nach dem 01.01.1992 von einem
ausländischen Beschußamt beschossen:
Ergebniss:
Waffen mit einem ausländischen Beschuß, der nach
dem 01.01.1992 erfolgte müssen generell noch
einmal neu beschossen werden!
Fall
3:
Die Waffe, mit der die
SP-Ersatzstoffe verwendet werden
sollen, wurde nach dem 01.01.1992
von einem deutschen Beschußamt
beschossen:
Ergebniss: Waffen,
die ab 1992 von einem deutschen
Beschußamt beschossen wurden
müssen nicht generell erneut einem
Beschuss unterzogen werden, müssen
aber von einem deutschen
Beschußamt einer
Augenscheinprüfung unterzogen
werden. Wenn diese Prüfung positiv
ausfällt, so wird für diese Waffe
eine Beschussbescheinigung
ausgestellt, dass die Waffe nach
den derzeit gültigen
beschussrechtlichen Bestimmungen
geprüft wurde. In dieser
Bescheinigung ist dann genau
aufgeführt welche zulässigen
Höchstwerte der Gebrauchsaldung
zulässig sind und welche
Schwarzpulverersatzstoffmarken
konkret verwendet werden dürfen!
Diese sind in der Urkunde
namentlich aufgeführt.
Fall
4:
Alle
Schwarzpulverwaffen,
die nach dem
01.05.2011
(siehe
entsprechenden
Text in der
nachstehend
zum download
bereitgestellten
Ladetabelle
des
Beschußamtes
München!) über
den Handel in
den Markt
gelangten,
müssten von
Haus aus mit
einer solchen
Bescheinigung,
wie diese nach
technischer
Überprüfung
und
Vorstellung
der Waffe
(Fall 3) oder
Beschuß der
Waffe (Fälle 1
und 3)
ausgefertigt
wird,
versehen sein
- zumindest
sofern diese
(bei
ausländischen
Produkten
entsprechend
nach dem
Import !) -
bei einem
deutschen
Beschußamt
beschossen
wurden. Denn
seit dem
01.Mai 2011
werden in
Abstimmung mit
dem
Bundesministerium
des Inneren
und im
Vorgriff auf
die zu
erwartende
Anpassung der
Beschussverordnung
(BeschussV)
seit dem
01.05.2011 nur
noch
Beschussprüfungen
nach der C.I.P
Tabelle
vorgenommen
und
entsprechende
Beschussbescheinigungen
ausgestellt!
Nachfolgend
das Original
einer
Beschussbescheinigung,
wie diese in
allen Fällen
vom jeweiligen
Beschußamt
ausgefertigt
und zur Waffe
nach
Überprüfung
(Fall 3) oder
Beschuss
(Fälle 1,2 und
4)
ausgehändigt
wird.
Original einer
Beschussbescheinigung des Beschussamtes München vom
15.01.2014
und nachfolgend die Ladetabelle für tragbare
Schwarzpulverwaffen mit Beschussprüfung bis zum 29.04.2011
(Spalte A)
sowie für tragebare Schwarzpulverwaffen mit Beschussprüfung ab
dem 01.05.2011 (Spalte B)
Ladetabelle der
Staatlichen Prüfstelle für Waffen und
Sicherheitstechnik (Beschußamt München)
Noch eine kurze Info zu den mit obigen
Vorgängen verbunden Kosten:
Im positiven Fall 3 (kein Beschuß notwendig, lediglich
Augenscheinkontrolle und intensive technische Überprüfung -
diese dauerte in meinem Fall gute 30, eher 45 Minuten -
der Waffe auf Funktionsfähigkeit, technischer Zustand etc..)
wurde im konkreten Fall beim Beschußamt in München eine Gebühr
in Höhe von 24,75 € fällig. Dazu kommen die Kosten für die
Anfahrt zum Beschußamt bzw. die Versandkosten für
denjenigen, der nicht persönlich die Fahrt zum Beschußamt
seiner Wahl auf sich nehmen möchte.
Laut Auskunft des Beschußamtes München wird für den Fall, dass
ein erneuter Beschuss vorgenommen werden muss bei einem
Perkussionsrevolver eine Gebühr in einem Bereich von knapp
jenseits der 50 € fällig, bei einschüssigen Vorderladerwaffen
ist die Gebühr entsprechend geringer. Der genaue Preis kann
ggf. im Rahmen eines Anrufes erfragt werden. Er ist letztlich
von der jeweiligen Waffenart (einschüssig, mehrschüssig,
Kalibergröße etc..) abhängig
Kontaktdaten des Beschussamtes München:
Beschussamt München
Franz-Schrank-Straße 9
80638 München
Telefon: 089-17901-339
Telefax: 089-17901-206
e-mail: muenchen@beschussamt.bayern.de
homepage: beschussamt.bayern.de
Für diejenigen aus dem Raum Bayern bzw. München:
Das Beschussamt München liegt in unmittelbarer Nähe des
Botanischen Gartens - liegt aber im Gebäudekomplex
innerhalb des Eichamt-Areals etwas zurückversetzt. In den
nächsten Tagen stelle ich hier an dieser Stelle noch die
Navigationsdaten in allen gängigen Formaten (Garmin, TomTom,
Google Earth,Google maps, nokia Handy etc..) rein, damit Ihr
Euch das Durchfragen durch das weitläufige Areal des
Eichamtes und die weiten Wege sparen könnt, die ich auf
mich nehmen musste, um seinerzeit den richtigen Eingang bzw.
die richtige Tür zu finden....
Leider habe ich in der Sache keine besseren Nachrichten für
Euch. Ich war bis Anfang Januar 2014 auch der Ansicht, dass
ein Schwarzpulverbeschuss automatisch auch den
"Schwarzpulverersatzpulverbeschuss" mit beinhaltet - dem
ist leider nicht so!!
Recht erstaunt waren allerdings sämtliche von mir konsultierte
Beschußämter über die sprengstoffrechtliche Regelung in Bayern
und vereinzelt auch anderen Regionen, wo einerseits Pyrodex
seit geraumer Zeit regelmäßig bei allen Erlaubnissen nach §27
eingetragen wird, die Eintragung von Triple Seven jedoch ohne
entsprechenden Beschußnachweis - und in uns bekannten
Einzelfällen - selbst unter Vorlage eines solchen - verweigert
wird. Wehe dem, der Schlechtes darüber denkt!
Triple seven ist - wie Pyrodex - ebenfalls ein von der BAM
zertifizierter Schwarzpulverersatzstoff und dies sogar noch
vom gleichen Hersteller!
Ihr seht schon: es besteht konkreter Handlungsbedarf, den ich
nach Abschluss der rechtlichen Überprüfungen - ebenfalls
hier auf unser Seite - aufzeigen werde und zu dessen
Realisierung ich alle aktiven Schwarzpulverschützen und dieses
Mal ausdrücklich nicht nur die SPI Mitglieder - um
persönliche Unterstützung in der Sache bitten möchte!
Die SPI bleibt jedenfalls an diesem spannenden Thema dran und
wird - sobald es neue Erkenntnisse und/oder Entwicklungen in
der Sache gibt - weiter berichten....
Wolnzach, den 28.01.2014
Helmut Leiser