WICHTIGE INFO:
An alle Schwarzpulver- und Großkalibersportschützen,
ungeachtet der bereits 2005 erfolgten Anerkennung der SPI im
Sinne von §8 Waffengesetz und unserer langjährigen
Kooperation mit dem CDS e.V. in Mannheim , der ja als
Teilverband der DSU akkreditiert und aufgestellt hat, ist
die SPI mit Wirkung zum 01.02.2014 dem
GSVBW beigetreten und nunmehr unmittelbares
und direktes Mitglied eines im Sinne von §13
Waffengesetz staatlich anerkannten Schießsportverbandes.
Dies ist das Ergebnis eines Treffens des am Samstag, den
15.02.2014 in Person von Robert Supper, Jürgen
Dörtzbach und Helmut Leiser nach Besigheim in
Baden-Württemberg angereisten Teils des inneren
Führungskreises der SPI mit dem kompletten Präsidium des
GSVBW.
Ein Rundschreiben mit allen hier aufgeführten Infos und
einer GSVBW Beitrittserklärung wird allen SPI-Mitgliedern
voraussichtlich in der ersten oder zweiten Märzwoche per
Post zugehen!
Der GSVBW (steht für Großkaliber Sportschützen
Verband Baden-Württemberg) ist
der Landesverband 7 des
BDS (Bund
Deutscher Sportschützen 1975 e.V.). Damit ist die SPI ab
sofort Mitglied im zweitgrößten staatlich anerkannten
Schießsportverband Deutschlands.
Dies hat weitreichende Konsequenzen für SPI-Mitglieder, die
sich - neben Ihrer Mitgliedschaft in der SPI - für eine
weitere Mitgliedschaft im GSVBW entscheiden - weil diese
nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung - ab sofort nicht
nur an allen SPI und GSVBW-Standorten nach der
BDS-Sportordnung trainieren und an den Bezirks- und
Landesmeisterschaften des GSVBW teilnehmen können: Sie
können Ihr Hobby jetzt auch auf das gesamte
Nitro-Großkaliberprogramm sowie Schwarzpulver Programm
des BDS ausweiten und erhalten nach Ablauf der
waffenrechtlich vorgegebenen Mindestmitgliedsdauer im GSVBW
(derzeit 12 Monate, bzw. 6 Monate , wenn zuvor bereits eine
entsprechende Mitgliedschaft in einem anderen staatlich
anerkannten Verband bestanden hat und eine entsprechende
Bestätigung von diesem Verband vorgelegt werden kann !) bei
entsprechendem Trainingsnachweis und Teilnahme an der GSBW
Vereinsmeisterschaft der SPI, den BDS Bezirks-, Landes
und Bundesmeisterschaften direkt vom GSVBW entsprechende
waffenrechtliche Bedürfnisnachweise.
Zusätzlich zu den vom GSVBW innerhalb Baden-Württembergs
angebotenen Meisterschaften, die - bei entsprechender
Qualifikation auf Bezirks- bzw. Landesebene innerhalb des
GSVBW den ambitionierten Schützen bis zur Teilnahme an der
Deutschen Meisterschaft des BDS in Phillipsburg führen kann,
wird die SPI künftig - zeitgleich mit der Deutschen
Meisterschaft der SPI im September - auch die GSVBW
Vereinsmeisterschaft der SPI an allen SPI-Austragungsorten
in Deutschland anbieten, die in der Lage sind,
Disziplinen nach BDS-Reglement anzubieten - also z.Bsp. über
eine Fallplattenanlage oder eine für Mehrfachdistanzen
zugelassenen Schießstand verfügen und auch entsprechend
qualifiziertes Aufsichtspersonal für das IPSC oder auch das
Cowboy Action Schießen vorhanden ist. Bei den beiden
SPI-Mitgliedsvereinen SV Sersheim (liegt im Raum
Ludwigsburg/Stuttgart) und beim SV Nenzingen am Bodensee ist
dies z.Bsp. schon mal der Fall...
Wichtig: Im Jahresbeitrag für den GSVBW sind
nachstehend aufgeführte Versicherungen automatisch
bereits beinhaltet:
1. Haftpflichtversicherung
2. Verwaltungsrechtschutzversicherung
3. Strafrechtsschutzversicherung
Die Beiträge, die seitens der SPI zu erheben und im
Inkassoverfahren an den GSVBW abzuführen sind, können auf
nachstehender Übersicht eingesehen werden:
http://www.gsvbw.de/54.0.html
Zusätzlich zu dem an den GSVBW abzuführenden Beiträgen
stellt die SPI allen Mitgliedern, die über die SPI dem
GSVBW beitreten zur Deckung des damit verbundenen
Verwaltungsmehraufwandes pro Jahr eine
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 24
€ inkl. Mwst in
Rechnung.
Die Beiträge für SPI und CDS sind dem aktuellen SPI-Flyer
(siehe hier: SPI-Flyer)
zu entnehmen
Nachfolgend aufgeführte langjährige SPI-Mitglieder haben
sich bereit erklärt, im Rahmen Ihrer persönlichen
Möglichkeiten z.Bsp. Trainingsmöglichkeiten, Ligaschießen
oder auch SPI-Vereinsmeisterschaften nach dem Reglement des
jeweils gwünschten Verbandes zeitlich parallel zu den
klassischen Meisterschaften und Cup´s der SPI mit
anzubieten. Da beim SV Sersheim eh schon große Teile der
Meisterschaften von SPI und GSVBW ausgerichtet werden,
trifft man dort als SPI-Mitglied auf bereits vertraute
Räumlichkeiten und Gleichgesinnte. Darüber hinaus
präsentiert sich der GSVBW in organisatorischer Hinsicht
recht modern und fortschrittlich. Über ein eigenes Melde -
und Startzeitenvergabemodul kann sich jeder selbst zu den
entsprechenden Wettkämpfen und Meisterschaften des GSVBW via
Internet anmelden.
Die Ansprechpartner auf SPI-Seite:
SPI-Fachrepräsentant CDS e.V./DSU:
Manfred Resch
Wildalpjochstr. 15
81825 München
telefon: 089/434727
Mobilfunk: 0151/55666171
e-mail: cds-manfred@schwarzpulverzunft.de
SPI-Fachrepräsentanten GSVBW/BDS
Robert Supper
Dürer Ring 19
74372 Sersheim
Telefon: 07042/34045
Mobilfunk: 0179/1238300
e-mail: gsvbw-robert@schwarzpulverzunft.de
und
Jürgen Dörtzbach
Rindweg 19
74889 Sinsheim
Telefon: 07261/12795
Mobilfunk: 0160/95716643
e-mail: gsvbw-juergen@schwarzpulverzunft.de
Der Beitritt erfolgt generell
freiwillig!!. Wer unser Angebot annehmen
möchte, kann zum Beitritt in den GSVBW und/oder CDS e.V. die
nachfolgend hinterlegten und zum Herunterladen zur Verfügung
gestellten Vordrucke verwenden:
1) Beitrittsformular
SPI
2)
Beitrittsformular "GSVBW"
3)
Beitrittsformular CDS
4)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Mitgliedschaft in GSVBW und CDS ist zu den auf der GSVBW
homepage ausgewiesenen Konditionen rechtlich zwingend an
eine Mitgliedschaft in der SPI gebunden, da die SPI
gegenüber dem GSVBW u.a. für abzuführenden Beiträge und im
Übrigen auch Startgelder haftet Das bedeutet, dass mit
Austritt des Mitgliedes aus der SPI automatisch auch die
Mitgliedschaft in CDS und GSVBW endet und - zumindest nicht
zu den gleichen günstigen Konditionen - fortgesetzt werden
kann. Die Mitgliedschaft eines SPI-Mitgliedes in CDS und
/oder GSVBW endet im Übrigen auch dann automatisch, wenn die
SPI Ihrerseits fristgerecht zum Jahresende dem CDS
und/oder dem GSVBW den Austritt erklärt.
Vorstehende aufgeführte Formulare (gewünschte(s)
Beitrittsformular(e) und SEPA-Lastschriftmandat!) bitte
herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und dann
alles zusammen per Post an folgende Anschrift senden:
SPI Mitgliederverwaltung
c/o Gabriele Leiser
Jägerberg 13b
85283 Wolnzach
Warum erfolgte seitens der SPI gerade
jetzt dieser Schritt?
Mit diesem Schritt wirken wir den zunehmenden negativen
Entwicklungen entgegen, die sich in den letzten beiden
Jahren ausserhalb des Bundeslandes Bayern im Umfeld
waffenrechtlicher Genehmigungen abgezeichnet haben. Die uns
inzwischen bekannt gewordenen restriktiven (zum Teil
auch rechtswidrigen!) Anweisungen einzelner Innenministerien
an die nachgeordneten Behörden des betreffenden
Bundeslandes würden zwar zum größten Teil vermutlich
bereits in der ersten Instanz zugunsten unserer Mitglieder
von den zuständigen Verwaltungsgericht "kassiert" werden,
aber die Praxis hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer
Mitglieder eine möglichst einfache und unkomplizierte
"Standardlösung" einer komplizierten Individuallösung, die
im Einzelfall sogar erst noch aufwändig vor dem
Verwaltungsgericht erstritten werden muss, bevorzugen!
Motto: "Warum kompliziert, wenn es auch einfach
geht...!
Die sprengstoffrechtlichen Bedürfnisbescheinigungen können
für SPI-Mitglieder gerne weiterhin bundesweit und
uneingeschränkt bei der SPI beantragt werden.
Sprengstoffrechtlich ist die SPI ja schon seit Ihrer
Gründung im Frühjahr 2003 eine Schießsportvereinigung im
Sinne von §27 des Sprengstoffgesetzes und da gab und gibt es
bislang bundesweit keinerlei Probleme mit der Anerkennung
unserer Bedürfnisbestätigungen. Wo immer eine Anerkennung
nach §8 Waffengesetz derzeit noch problemlos möglich ist,
oder ein Mitglied sich vor dem Verwaltungsgericht sein Recht
erkämpfen will, fertigen wir auch weiterhin entsprechende
Bedürfnisbescheinigungen auf Grundlage von §8 Waffengesetz
aus.
Andererseits wurde es aber auch Zeit, nach inzwischen 12
Jahren am Markt, endlich mal wieder "Neues", etwas
"Innovatives" zu wagen und wer weiß, vielleicht kommt mit
dieser neuen Ausrichtung der SPI in naher Zukunft ja mal
wieder ein klein wenig Bewegung in die Deutsche
Schießsportszene:
Bislang war der Nutzen einer Vereinsmitgliedschaft in der
SPI ja tatsächlich ausschließlich auf das Thema
"Schwarzpulver" begrenzt. In der neuen Konstellation kann
die SPI nicht nur dem einzelnen Schützen, sondern auch dem
ein oder anderen Verein eine günstige Ergänzung oder
vielleicht sogar Alternative bieten! Bei der SPI
bezahlt der Verein - unabhängig von der Anzahl der
Vereinsmitglieder- im Jahr lediglich 140,-- € (inkl.
19 % Mwst) an Jahresbeitrag und erwirbt damit nicht nur
umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz auf das gesamte
SPI-Programm (siehe Seiten 47 und 48 des SPI-Schießkunsthandbuches)
, sondern auch das Recht, auf Grundlage der
SPI-Schießkunstordnung Cups und Meisterschaften auszurichten
und hierfür Startgelder zu erheben, welche seit dem 01.
Januar 2014 zu 100% dem ausrichtenden Verein bzw. dem
ausrichtenden Schießstandbetreiber-/pächter zufließen.
So stellen wir sicher, dass die Startgelder künftig direkt
und in vollem Umfang in die Erhaltung der Schießanlagen vor
Ort fließen können. Aufgrund der neu geschaffene
Möglichkeiten im Umfeld von CDS und GSVBW kann das Hobby
relativ kostengünstig und unter überwiegender Beibehaltung
derselben Ansprechpartner von jedem Vereinsmitglied nach
Wunsch auf das komplette Nitroprogramm des jeweils
gewünschten Teilverbandes (GSVBW und/oder CDS e.V.)
ausgeweitet werden.
Wolnzach, den 18.02.2014